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   BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93   

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BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93 (https://dejure.org/1994,6875)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 11 RAr 55/93 (https://dejure.org/1994,6875)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 11 RAr 55/93 (https://dejure.org/1994,6875)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Aus der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung zum SGB IV - BT-Drucks 7/4122 S 30 zu § 4 - ergibt sich, daß dessen Schwerpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Inland liegen muß, um die Kontinuität der Vorschrift zur bisherigen Praxis und Rechtsprechung zur "Ausstrahlung" sicherzustellen (vgl BSGE 7, 257, 265; 17, 173, 179 und BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9).

    So kann zB eine zeitliche Begrenzung aus der Eigenart der Beschäftigung bei solchen Arbeiten anzunehmen sein, deren zeitliches Ausmaß aufgrund ihres Inhalts oder Umfangs zwar nicht von vornherein datierbar, wohl aber abschätzbar ist und nach deren Beendigung der entsandte Arbeitnehmer außerdem regelmäßig an den inländischen Beschäftigungsort zurückkehrt, wie es die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des SGB IV (vgl BSGE 17, 173, 179; 40, 57 ff), die nach den Gesetzesmaterialien zu § 4 SGB IV durch diese Vorschrift (BT-Drucks aaO) kontinuierlich fortgeführt werden soll, außerdem forderte.

  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Aus der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung zum SGB IV - BT-Drucks 7/4122 S 30 zu § 4 - ergibt sich, daß dessen Schwerpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Inland liegen muß, um die Kontinuität der Vorschrift zur bisherigen Praxis und Rechtsprechung zur "Ausstrahlung" sicherzustellen (vgl BSGE 7, 257, 265; 17, 173, 179 und BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9).

    Für eine im voraus getroffene vertragliche zeitliche Begrenzung ist dem Wortlaut und Zweck der Vorschrift entsprechend zu verlangen, daß dadurch die Verbindung der Beschäftigung zum Inland klar erkennbar bleibt (vgl die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BT-Drucks 7/4122 S 30 zu § 4).

  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 4/73

    Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Eine bestimmte Dauer im Sinne einer Höchstdauer des "vorübergehenden" Auslandsaufenthalts läßt sich hingegen aus dem Gesetz nicht herleiten (so bereits BSGE 40, 57 ff vor Inkrafttreten des SGB IV).

    So kann zB eine zeitliche Begrenzung aus der Eigenart der Beschäftigung bei solchen Arbeiten anzunehmen sein, deren zeitliches Ausmaß aufgrund ihres Inhalts oder Umfangs zwar nicht von vornherein datierbar, wohl aber abschätzbar ist und nach deren Beendigung der entsandte Arbeitnehmer außerdem regelmäßig an den inländischen Beschäftigungsort zurückkehrt, wie es die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des SGB IV (vgl BSGE 17, 173, 179; 40, 57 ff), die nach den Gesetzesmaterialien zu § 4 SGB IV durch diese Vorschrift (BT-Drucks aaO) kontinuierlich fortgeführt werden soll, außerdem forderte.

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Die im Teil "Dienstverhältnis und sonstige Vereinbarungen" des Vertrages enthaltene Abrede, daß das Dienstverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats enden sollte, in dem der Kläger das 65. Lebensjahr vollenden würde und die F. AG für diesen Fall die Umzugskosten nach Deutschland übernehmen sollte, stellt auch für den Fall, daß der Kläger solange in Singapur beschäftigt worden wäre, keine zeitliche Begrenzung iS des § 4 SGB IV dar, denn sonst ließe sich, dem Gesetzeszweck widersprechend, jede Auslandsentsendung als zeitlich begrenzte vertraglich gestalten (Zu der ab 1. Januar 1992 aufgrund des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18. Dezember 1989 - BGBl I, 2261; 1990, 1337 insoweit geltenden Rechtslage vgl BAG vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - in Betriebsberater 1994, 66 ff).
  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Diese Beziehung wird erst dadurch hergestellt, daß der Arbeitnehmer vor seiner Entsendung ins Ausland entweder in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt war oder wenigstens dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat (BSGE 60, 96, 98 = SozR 2100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 5870 § 1 Nrn 9 und 11).
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Im einzelnen heißt dies vor allem, daß der Arbeitnehmer während seiner Auslandstätigkeit organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen - allerdings gelockertem - Weisungsrecht bezüglich seiner Tätigkeit unterworfen bleibt (BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78

    Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Diese kann, wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, nämlich nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen entstehen (vgl zB BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10 sowie BSGE 70, 81, 84 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Diese kann, wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, nämlich nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen entstehen (vgl zB BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10 sowie BSGE 70, 81, 84 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 42/91

    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör - Ansprüche auf Leistungen der

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Zwar kann sich die zeitliche Begrenzung auch aus der Eigenart der vorgesehenen Beschäftigung, also aus der "Natur der Sache" des Beschäftigungsverhältnisses ergeben (BSG, Urteil vom 4. August 1992 - 2 RU 42/91 -), wie es gesetzlich zB in gleichartiger Weise für auf weniger als 18 Stunden wöchentlich beschränkte Arbeitsverhältnisse in § 102 Abs. 1 AFG geregelt ist.
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
    Aus der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung zum SGB IV - BT-Drucks 7/4122 S 30 zu § 4 - ergibt sich, daß dessen Schwerpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Inland liegen muß, um die Kontinuität der Vorschrift zur bisherigen Praxis und Rechtsprechung zur "Ausstrahlung" sicherzustellen (vgl BSGE 7, 257, 265; 17, 173, 179 und BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Insoweit reicht es für eine Ausstrahlung aus, wenn sich die für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Person vor deren Aufnahme im Inland befunden hat und das Beschäftigungsverhältnis nach dem Ende der Entsendung im Inland weitergeführt werden soll (BSG Urteil vom 4.5.1994 - 11 RAr 55/93 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8; BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Schließlich steht auch das Urteil des 11. Senats des BSG vom 4. Mai 1994 (11 RAr 55/93 - USK 9435) nicht entgegen; denn darin wurde eine Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld deshalb als nicht erfüllt angesehen, weil für die Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers im Ausland keine vorher festgelegte Begrenzung des Auslandsaufenthalts iS des § 4 Abs. 1 SGB IV festgelegt worden war.
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93

    Europäische Gemeinschaft - Soziale Sicherheit - Auslandstätigkeit - Befristete

    Denn unabhängig davon, ob die "Entsendung" - dh die örtliche Verlagerung des Beschäftigungsortes - im vorliegenden Fall überhaupt von vornherein befristet war (s BSG Urteil vom 4. Mai 1994 - 11 RAr 55/93), fehlte es an einer Vereinbarung über eine beabsichtigte Wiederaufnahme der Beschäftigung beim inländischen Arbeitgeber nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung.

    Ebensowenig war nach den tatsächlichen Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) vorgesehen, daß M. nach Beendigung seiner Tätigkeit für die SL seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nehmen würde (s BSG Urteil vom 4. Mai 1994, aaO).

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

    Seine betriebliche Eingliederung (vgl BSG vom 28. November 1990, BSGE 68, 24, 27 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] mwN; BSG vom 4. Mai 1994 - 11 RAr 55/93 - USK 9435; Ziff 3.3 der Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung vom 24. April 1989, abgedruckt in Komm zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Anl 1 zu § 4 SGB IV) stellt sich überhaupt nur als eine solche in das A. -Hospital dar und ist nicht auf eine faktische Integration beschränkt gewesen; denn nach den Feststellungen des LSG ist zwischen dem Kläger und der Regierung von PNG mit der zusätzlichen Vereinbarung vom 24. Mai 1987 (Schedule) ein Arbeitsvertrag geschlossen worden (so auch im Falle eines Arztes in der Entwicklungshilfe BAG vom 27. April 1977, AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Entwicklungshelfer).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 9/98 R

    Kindererziehungszeiten - Auslandserziehung - Rumpfarbeitsverhältnis -

    Das LSG hat - insoweit in Übereinstimmung mit den vom 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 4. Mai 1994 (11 RAr 55/93, USK 9435 = Die Beiträge 1995, S 117 f) aufgestellten Grundsätzen zu der nur im Ansatz ähnlichen Rechtslage nach § 4 SGB IV - für den Senat bindend (§ 163 Sozialgerichtsgesetz ) festgestellt, daß die Auslandsbeschäftigung des G.W. nicht vertraglich im voraus zeitlich begrenzt war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 8 R 110/09

    Rentenversicherung

    Dieser enthält weder ein festes Datum noch die Festlegung eines vorher zeitlich bestimmten Ereignisses, zu dem die Entsendung endet (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 4.5.1994, 11 RAr 55/93, Die Beiträge 1995, 117).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 469/15

    Anspruch auf Vormerkung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen

    Insoweit reicht es für eine Ausstrahlung aus, wenn sich die für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Person vor deren Aufnahme im Inland befunden hat und das Beschäftigungsverhältnis nach dem Ende der Entsendung im Inland weitergeführt werden soll ( BSG Urteil vom 4.5.1994 - 11 RAr 55/93 - juris RdNr 22 ; BSG Urteil vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8; BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17).
  • BSG, 17.01.2011 - B 13 R 263/10 B
    Stattdessen hätte sie sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum sog inländischen Rumpfarbeitsverhältnis beim Auslandseinsatz, auf die sich das LSG in der angefochtenen Entscheidung bezogen hat (zB BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG vom 4.5.1994 - 11 RAr 55/93 - Die Beiträge 1995, 117; vgl S 8 ff Entscheidungsgründe LSG) auseinandersetzen müssen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 5 B 5/98

    Unfallversicherung

    Erforderlich ist, daß während der tatsächlichen Tätigkeit in der Bundesrepublik das im Ausland begründete Beschäftigungsverhältnis in seinen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Merkmalen besteht und der Arbeitnehmer organisatorisch weiter in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist und dessen - unter Umständen abgeschwächten - Weisungsrecht bezüglich der Tätigkeit unterworfen bleibt (vgl. BSGE 68, 24, 27; BSG, Urteil vom 04.05.1994 - 11 RAr 55/93 - Urteil vom 05.05.1994 - 2 RU 95/93 -).
  • LSG Hamburg, 14.06.1995 - III UBf 40/90

    AOK; Einzugsstelle; Krankenversicherung; Beitragspflicht; Arbeitsförderung;

    § 5 SGB IV ist zwar eine "Höchstdauer" des "vorübergehenden" Inlandsaufenthalts nicht zu entnehmen (vgl BSG vom 4.5.1994 - 11 RAr 55/93 = Die Beiträge 1995, 117).
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